Über das Thema Vorsorge wird zunehmend emotional diskutiert. Dabei könnte ein nüchterner Blick auf die Tatsachen helfen, die Diskussion zu versachlichen – vier Fakten mit acht Zahlen lassen die Brisanz der Situation erkennen: Betrug die durchschnittliche Rentenbezugszeit bei der Einführung der AHV 1948 knapp 13 Jahre, so ist diese für Personen, die heute das Rentenalter erreichen, auf über 24 Jahre angestiegen. Somit ist das Verhältnis von Beitragsjahren zu Rentenbezugsjahren von 3,4 auf 1,8 geschrumpft. Anders ausgedrückt: 1948 konnten 65-Jährige erwarten, 17 Prozent ihres gesamten Lebens als Rentner zu verbringen. Ein heutiger Neurentner verbringt voraussichtlich 26 Prozent seines Lebens im Ruhestand, eine Neurentnerin gar 29 Prozent.

Wohlstandsreduktion

Keine Gesellschaft kann eine solch massive Reduktion der Erwerbszeit relativ zur Rentenbezugszeit langfristig ohne eine Wohlstandsreduktion bewältigen – entweder über tiefere Renten oder über einen tieferen Lebensstandard der zahlenden Generationen. Letzteres entspricht unserer bisherigen Politik. Um eine zunehmende Wohlstandsreduktion der zahlenden Generationen zu vermeiden, sind verschiedene Lösungsansätze denkbar: So könnte ein gleichbleibendes Verhältnis zwischen Erwerbs- und Ruhestandsjahren bei 2,0 festgelegt werden – beziehungsweise man legt eine konstante Zielgrösse für den Anteil des Ruhestands am gesamten Leben fest, zum Beispiel bei 25 Prozent.

Die AHV verspricht den heutigen Rentnerjahrgängen mehr an Auszahlungen, als diese je selber eingezahlt haben. Ein solches Umlagesystem funktioniert auf Dauer nur, wenn die nachfolgenden Generationen immer grösser und produktiver sind oder ihnen immer mehr ihrer Kaufkraft entzogen wird. Als die AHV gegründet wurde, lag die Geburtenrate bei etwa 2,5 Kindern pro Frau. So waren 6,5 Erwerbstätige pro Rentner und ein Lohnbeitrag von 4 Prozent (heute: 8,4 Prozent) ausreichend, um die Renten zu finanzieren. Inzwischen müssen mehr als ein Viertel der jährlichen AHV-Ausgaben aus anderen Quellen als den viel höheren Lohnbeiträgen gedeckt werden. Denn anstatt kontinuierlich anzusteigen, stagniert die Geburtenrate seit über vierzig Jahren bei durchschnittlich 1,5 Kindern pro Frau. 2030 werden darum nur noch 2,5 Erwerbstätige einen Rentner finanzieren.

Auch in der beruflichen Vorsorge wurde die massiv angestiegene Rentenbezugszeit ignoriert und die Umwandlungssätze viel zu lange nicht gesenkt. Verstärkend kommt seit 2015 das Negativzinsumfeld hinzu: Konnten die Pensionskassen das Rentnerkapital über viele Jahre hinweg bei 4 Prozent sicher in Anleihen anlegen, so ist die Verzinsung der fünfjährigen «Eidgenossen» heute mit –1 Prozent tief im negativen Bereich. Würde dies in einer risikoneutralen Pensionskassenbuchhaltung berücksichtigt, läge der korrekte Umwandlungssatz schon heute unter 4 – nicht wie gegenwärtig bei 6,8 Prozent. Doch das Anlagerisiko und die Negativzinsen werden den nachfolgenden Generationen überlassen – während die Rendite aus den Risikoanlagen heute den Rentnern zugutekommt.

Rentenalter

Gegen eine Erhöhung des Rentenalters wird häufig die gesellschaftlich brisante Problematik der Arbeitslosigkeit über 50 angeführt. Tatsächlich ist die Erwerbsbeteiligung der über 55-Jährigen von zirka 60 Prozent um 1990 kontinuierlich gestiegen und ist heute mit über 76 Prozent so hoch wie noch nie. Es gibt also eine bedeutende Gruppe älterer Arbeitskräfte, die die Finanzierungsherausforderungen in der Altersvorsorge mittragen könnte.

Allerdings haben Personen, die über einen längeren Zeitraum starken physischen Belastungen ausgesetzt sind und/oder besonders tiefe Löhne aufweisen, eine kürzere Lebenserwartung verglichen mit Akademikern und Besserverdienenden, die zudem häufig erst später in den Arbeitsmarkt eintreten. Rentenaltermodelle, die solche Faktoren berücksichtigen, sind darum gerechtfertigt und weisen eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz auf. So könnten berufs- oder branchenspezifische Abschläge (zum Beispiel für Bauarbeiter) oder Aufschläge (zum Beispiel für Akademiker) auf das geltende Rentenalter berücksichtigt werden. Für jeden Anstieg des Rentenalters für Professoren um drei Monate würde etwa jenes für Bauarbeiter um einen Monat angehoben.

Fazit: Die Debatte über die Zukunft des Schweizer Vorsorgesystems darf – oder soll – leidenschaftlich geführt werden, denn die Zeit drängt. Doch die Diskussionsteilnehmer sollten sich einem Umdenken nicht verschliessen – und sich stets die Fakten vor Augen halten.

Axel P. Lehmann

Axel P. Lehmann ist seit Januar 2018 President Personal & Corporate Banking der ¶·Å£ÆåÅÆÔÚÏß Group AG und President ¶·Å£ÆåÅÆÔÚÏß Switzerland. Seit 2016 ist er Mitglied der Konzernleitung der ¶·Å£ÆåÅÆÔÚÏß Group AG. Von 2009 bis 2015 war er Mitglied des Verwaltungsrates der ¶·Å£ÆåÅÆÔÚÏß Group AG. Zuvor war er fast 20 Jahre bei der Zurich Insurance Group tätig, davon die letzten 14 Jahre als Mitglied der Konzernleitung.

Axel P. Lehmann besitzt einen Master-Abschluss und einen Doktortitel in Wirtschaftswissenschaften der Universität St. Gallen und absolvierte das Advanced Management Program der Wharton School (University of Pennsylvania).